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Deutschland hat die Kinderrechtskonvention von 1989 mit der
Ratifizierung am 5. April 1992 zu geltendem Recht gemacht. Damit hat
Deutschland sich gemäß Art. 4 der Konvention verpflichtet, "alle
geeigneten Maßnahmen zur Verwirklichung der anerkannten Rechte [...]
unter Ausschöpfung ihrer verfügbaren Mittel" zu treffen. 18 Jahre
UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) und 15 Jahre seit der Ratifizierung
haben die Position der Kinder und Jugendlichen aber kaum gestärkt. Ihre
Rechte wurden kaum umgesetzt und sie werden nicht ausreichend darüber
informiert Und deswegen fordern wir: Kinderrechte ins Grundgesetz - weil das unser Recht ist!


Die Kinderrechte gelten für alle Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre.
In Deutschland gilt die UN-Kinderrechtskonvention schon seit 1992. Damit hat die Bundesregierung sich verpflichtet, alles zu tun, damit du deine Rechte auch bekommst. Zum Beispiel dein Recht auf Freizeit, auf Förderung oder auf Privatsphäre. Aber die Position der Kinder und Jugendlichen hat sich nicht verbessert: Ihre Rechte werden kaum umgesetzt, Kinder und Jugendliche werden nicht ausreichend über ihre Rechte informiert.Darum gehören die Kinderrechte ins Grundgesetz.„Kinder werden nicht erst Menschen, sie sind bereits welche“ (Janusz Korczak).
Kinder und Jugendliche brauchen einen Artikel im Grundgesetz, der ihnen die allgemeinen Grundrechte und ihre speziellen Kinderrechte zuerkennt. Noch können Kinder und Jugendliche ihre Rechte nicht einklagen. Noch immer sind Kinder und Jugendliche in der politischen Welt Anhängsel ihrer Eltern. Sie werden damit weiterhin als rechtlich unselbstständig behandelt und ihre Interessen werden überhörtDas soll drin stehen
Wir Falken wollen, dass die Kinderrechte im Grundgesetz, der Grundlage aller anderen Gesetze, dort stehen, wo auch das Recht der Erwachsenen auf eine eigenständige Persönlichkeit steht: Gleich im 2. Artikel des Grundgesetzes. Und wir wollen, dass folgende Inhalte im Gesetz stehen:
1. Das Recht auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung
2. Den Vorrang des Kindeswohls
3. Die Rechte auf Schutz und auf bestmögliche Förderung
4. Das Recht auf Bildung
5. Das Recht auf Beteiligung an allen sie betreffenden Maßnahmen
6. Das Recht auf kindgerechte Lebensbedingungen
Mehr zum Thema unter www.wir-falken.de
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